Schulhausordnung

Schulbetrieb

Der Schulbetrieb geht von 07:30 bis 17:15 Uhr. Dazu zählen neben dem Unterricht die Frühaufsicht, die Pausen, die Mittagsbetreuung und die offene Ganztagesschule.

Vor Schulbeginn

Das Schulhaus ist ab 07:30 Uhr für die Schüler geöffnet. Die Klassen 1-3 stellen sich draußen an, bis die Lehrkraft sie holt. Die anderen Klassen gehen ab 7:30 Uhr selbstständig in ihre Klassenräume.

Unterrichtsbeginn

Vor dem Unterricht bleiben die Schüler im Klassenzimmer oder in den Fachräumen. Sollte 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer in der Klasse sein, nimmt der Klassensprecher Kontakt mit einer anderen Lehrkraft auf. Dies gilt ebenfalls für den Nachmittagsunterricht.

Verhalten

  • Wir grüßen Lehrer und Schüler.
  • Wir verhalten uns vor und im Schulhaus leise.
  • Wir rennen und toben nicht in den Klassenzimmern, Fluren oder auf den Treppen.
  • Wir halten Ordnung an der Garderobe.
  • Wir gehen freundlich miteinander um und helfen uns gegenseitig.

Unterricht

Während des Unterrichts gelten die vereinbarten Klassenzimmer- und Fachraumord­nungen sowie die vereinbarten Regeln der offenen Ganztagesschule.

Unterrichtsende

Nach der letzten Stunde sind in den Klassenzimmern und Fachräumen die Stühle hochzustellen, die Fenster zu schließen und die Zimmer sauber zu verlassen. Der Unterrichtsraum wird abgeschlossen. Wir verlassen das Klassenzimmer leise und ohne Drängeln, Schubsen oder Toben.

Kopfbedeckungen

Kopfbedeckungen (Mützen, Kapuzen, Basecaps, Stirnbänder, etc.) dürfen während des Unterrichts nicht getragen werden.

Fahrräder und andere Fahrzeuge

Fahrzeuge werden auf den dafür vorgesehenen Abstellplätzen abgestellt und müssen im eigenen Interesse abgeschlossen werden. Auf dem Pausenhof darf nicht gefahren werden. Die Schule übernimmt keine Haftung. Grundschüler sollen nicht vor bestandener Fahrradprüfung mit dem Rad zur Schule fahren.

Mittagspause

Nach Unterrichtsende gehen grundsätzlich alle Schüler, die nicht an der Ganztagesbetreu­ung teilnehmen, zügig nach Hause.

Lehr- und Lernmittel / persönliches Eigentum

Jeder Schüler ist verpflichtet, Lehr- und Lernmittel sowie Einrichtungsgegenstände der Schule sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Es ist verboten, das Eigentum anderer zu beschädigen oder zu entwenden.

Pause

Die Pause findet auch bei ungemütlicher Witterung im Hof statt. Alle Schüler begeben sich zu Beginn der Pause zügig auf den Pausenhof. Das Pausengelände ist in Bereiche aufgeteilt, sodass keine Durchmischung der verschiedenen Klassen stattfindet. Toiletten können jeweils zu Beginn bzw. Ende der Pause aufgesucht werden. Das Pausengelände darf nicht verlassen werden.

  • Es ist verboten mit Schneebällen und anderen Gegenständen zu werfen.
  • Der Pausenverkauf findet in der 1. Pause statt. Nur zum Zweck des Einkaufs ist der Aufenthalt in der Aula gestattet.
  • Alle Schüler denken daran, den Pausenhof sauber zu verlassen und Vesperdosen usw. selbstständig wieder mit hineinzunehmen.
  • Bei Handgreiflichkeiten jeder Art muss mit Konsequenzen gerechnet werden.
  • Die Bänke sind zum Sitzen da. Wir laufen nicht darauf herum.
  • Die Pausenkisten nehmen die Schüler mit in die Pause. Was wir heraus nehmen, legen wir auch wieder zurück.
  • Am Ende der Pause stellen sich die Grundschüler auf und warten bis der aufsichtführende Lehrer sie klassenweise (1. Klasse, 2. Klasse, 3. Klasse, 4. Klasse) ins Schulhaus schickt.
  • Dann gehen die Grundschüler leise und ohne Drängeln in ihre Klassenzimmer.
  • Das Klettergerüst ist nur für die 1. bzw. 2. Klasse der Grundschule bestimmt.

Computer an unserer Schule

Die Nutzungsordnung für die Computer unserer Schule, sowie die rechtlichen Hinweise zur Nutzung des Internets sind fester Bestandteil der jeweils gültigen Haus- und Fachraumordnung.

Unterrichtsfremde und gefährliche Gegenstände

Grundschüler bringen keine Handys mit in die Schule. In den Klassen 5 bis 9 der Mittelschule werden die Handys jeden Morgen zu Unterrichtsbeginn von der jeweils unterrichtenden Lehrkraft eingesammelt und sicher verwahrt. Zum Unterrichtsende werden die Handys wieder ausgegeben. Wer zum wiederholten Male gegen diese Regel verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen.

Andere elektronische Geräte (z. B. MP3-Player, ...) sind während des Aufenthaltes auf dem Schulgelände auszuschalten und in der Schultasche zu verwahren. Unterrichtsfremde und gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, Laserpointer,…) dürfen nicht mitgebracht werden. Kaugummikauen, Essen im Unterricht, Drogen, Alkohol, Zigaretten und Energy-Drinks sind verboten.

Wer sich nicht an unsere Schulhausordnung hält,

  • muss sich entschuldigen;
  • muss den Schaden wieder gutmachen;
  • muss seine Gedanken zum Vorfall aufschreiben;
  • muss unter Umständen länger in der Schule bleiben;
  • muss unter Umständen Arbeiten für die Gemeinschaft übernehmen;
  • muss mit einer Ordnungsmaßnahme nach Art. 86 BayEUG rechnen
  • wird unter Umständen von einer Unterrichtsstunde oder einer schulischen Veranstaltung ausgeschlossen;